Die DAK-Gesundheit und die Kommunikationsberatung MCC schreiben den Deutschen BGM-Förderpreis 2025 bereits im 10. Jahr in Folge aus. Der Preis würdigt Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die sich zukünftig kreativ und nachhaltig für das BGM einsetzen wollen. Zudem unterstützt der Förderpreis die GewinnerInnen dabei, Ihre innovativen Ideen umzusetzen. Der Wettbewerb ist mit insgesamt € 60.000,- in Form von Sachleistungen dotiert.
Einsendeschluss ist der 4. Juli 2025.
Die heutige Arbeitswelt bleibt geprägt von vielfältigen Situationen, die sich aus den unterschiedlichen Rollen ergeben, die wir täglich einnehmen. Die Vermischung von Beruf und Familie hat sich mit dem Ende der Pandemie nicht aufgelöst, sondern ist vielmehr zu einer selbstverständlichen Realität geworden. Diese Entwicklung hat spürbare Auswirkungen auf das Stesserleben und -verhalten jedes Einzelnen.
Wir suchen kreative und wirkungsvolle Ideen und Projekte, die den Dauerstress reduzieren, die Erholung und Pausenkultur stärken und neue Perspektiven auf eine gesunde Arbeitsweise bieten. Ob das „Right to Disconnect“, innovative Führungskultur oder neue Erholungsstrategien – entscheidend ist, dass Ihr Konzept echte Veränderungen bewirkt.
Unternehmen, Organisationen oder lokale Netzwerke, die eigene neue Ideen für das Gesundheitsmanagement im betrieblichen Umfeld umsetzen wollen.
Der Förderpreis trägt dabei den gesetzlichen Regelungen zur Prävention Rechnung. Eine unabhängige Experten-Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entscheidet über die GewinnerInnen.
– Jedes Projekt darf nur einmal eingereicht werden.
– Eine Kofinanzierung von Projekten anderer Krankenkassen ist ausgeschlossen.
– Ausgenommen sind außerdem durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht förderfähige Programme oder Interventionen wie bspw. EAP.
– Gesetzliche Krankenkassen sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.
– Laufende Projekt werden von der Bewerbung ausgeschlossen.
Über den Online-Bewerbungsbogen
Über den PDF-Bewerbungsbogen:
Wichtig: Wenn Sie den Online-Bewerbungsbogen nutzen, sollten Sie bereits alle benötigten Informationen zur Hand haben. Aber keine Sorge: Solange Sie den Bewerbungsbogen noch nicht abgeschickt haben, können Sie Ihn jederzeit erneut ausfüllen.
Ja. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Projektstart in der Zukunft liegt und nicht bereits eine andere Krankenkasse das Projekt fördert.
Bewerben können sich nur Unternehmen/Organisationen/Einrichtungen oder Netzwerke, in denen das Projekt durchgeführt werden soll. Sie können ein solches Projekt aber zB. mit einem Ihrer Unternehmenskunden/einer -kundin planen und über Ihren Kunden/Ihre Kundin einreichen. Wichtig: Der Projektstart muss in der Zukunft liegen und in dem Fall, dass das Projekt einen Preis erhält, geht dieser an das einreichende Unternehmen und Sie können sich auf die Fahne schreiben, dass eines Ihrer Projekte mit dem Deutschen BGM-Förderpreis bedacht wurde.
Gute Chancen auf den Deutschen BGM-Förderpreis 2025 haben Sie, wenn Sie mit folgenden Inhalten aufwarten können:
Innovative Gesundheitskonzepte (max. 50 Punkte):
Berücksichtigung neuartiger Ansätze wie Motivation zu anderen Verhaltensweisen, flexible und personalisierte Gesundheitsangebote oder integrative Maßnahmen, die mentale und physische Gesundheit verbinden.
Diversity (max. 15 Punkte)
Berücksichtigung von unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen der Mitarbeitenden im ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagement Projekt
Verhaltens-/Verhältnisprävention (max. 20 Punkte)
Wird die Kombination mehrerer Maßnahmen, sowohl auf organisatorischer Ebene als auch im Bereich der individuellen Verhaltensänderung, berücksichtig?
Flexibilität und Resilienz (max. 15 Punkte)
Wie reagiert die Organisation auf Veränderungen, welche neuen Methoden oder Ideen bestehen zu dem Thema, wie effektiv werden Ressourcen genutzt, um sich an schwierige Situationen anzupassen? Wie gut ist das Netzwerk an Unterstützungsressourcen, auf die man zurückgreifen kann?
Nein. Bewerbungen, die per Post eingehen, können nicht berücksichtigt werden.